Gerichtsgutachten.

Leistungen

Bei Bedarf werden besonders qualifizierte Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt sind, damit beauftragt, technische Fragen zu klären oder die Angemessenheit von Preisen zu überprüfen. Dies geschieht in zwei Hauptkontexten:

a) Im bürgerlichen Rechtsstreit stellt der Richter die Fragen an den Sachverständigen und entscheidet, welche Fragen beantwortet werden müssen, um eine Entscheidung treffen zu können. Die streitenden Parteien sind dabei Kläger und Beklagter.

b) Im sogenannten Selbständigen Beweisverfahren legen die Parteien die Fragen selbst fest. Dieses Verfahren zielt darauf ab, Streitigkeiten außergerichtlich durch fachliche Aufklärung beizulegen. Der Antragsteller beantragt beim Gericht die verbindliche Klärung der strittigen Beweisfragen. Dieses Verfahren ist sinnvoll, wenn der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann.

Es ist ratsam, die konkrete Fragestellung vor der Einleitung des Verfahrens gemeinsam mit einem Fachmann auszuarbeiten. Ein Sachverständiger kann möglicherweise eine Frage nicht zufriedenstellend beantworten, wenn die Fragestellung nicht klar genug ist. Daher ist eine klare Formulierung der Fragen entscheidend.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab von einem kompetenten Anwalt beraten zu lassen, insbesondere in Ihrem spezifischen Fall.

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