Über uns.
Verlässliche Expertise. Vertrauenswürdige Gutachten.
Peter Jäger hat einen beeindruckenden Werdegang hinter sich. Bereits seit 2011 sammelt er wertvolle Erfahrungen als zentraler Heizungs- und Lüftungsbauer. Diese Expertise konnte er weiter vertiefen, nachdem er im Jahr 2005 sein Fachabitur in Maschinenbau erfolgreich abgeschlossen hat. Im Laufe der Jahre setzte er seinen Bildungsweg fort und erlangte im Jahr 2011 den Bachelor of Science in Energiewirtschaft. Anschließend absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Energie-Effizienz-Experten an der renommierten TÜV Süd Akademie.
Seit 2014 leitet er erfolgreich die Geschicke der Jäger GmbH in Fürth, wo er sein umfangreiches Fachwissen und seine Führungsfähigkeiten einsetzt, um das Unternehmen voranzubringen. Im Jahr 2019 erlangte er die Zulassung gemäß TRWI und knüpfte 2022 an diesen Erfolg an, indem er auch die Zulassung gemäß TRGI erwarb. Seine fachliche Kompetenz und sein Engagement wurden auch von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main anerkannt, die ihn im Jahr 2024 zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ernannte. Dies ist eine Anerkennung seiner fachlichen Expertise und seines Engagements für sein Berufsfeld.
Peter Jäger
ö. b. u. v. Sachverständiger im Installateur und Heizungsbauwerk
Warum ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliegt Peter Jäger der strengen Aufsicht der Handwerkskammer Rhein-Main. Der Weg zu dieser Position erforderte den Nachweis über besondere Sachkunde sowie die persönliche Eignung, die vor einer Zulassung streng geprüft wurden. Die Gutachten müssen fachkundig, objektiv, unparteiisch und unabhängig sein.
In Deutschland ist der Begriff „Sachverständiger“ nicht geschützt, was bedauerlicherweise dazu führt, dass oft Personen ohne die erforderliche Qualifikation als Gutachter auftreten. Gerichte greifen deshalb fast ausschließlich auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurück, um sich vor mangelnder Sachkunde zu schützen (siehe § 404 ZPO).
Um als öffentlich bestellter Sachverständiger tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrung, die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, sowie eine kontinuierliche Fortbildung. Zudem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe seit mindestens drei Jahren erforderlich, ebenso wie eine Erfahrung in leitender Funktion eines Handwerksbetriebs.
Die Leistungen eines öffentlich bestellten Sachverständigen umfassen unter anderem die Beurteilung eines Schadens, die Ermittlung einer Schadensursache, die Bewertung einer Sache sowie die Feststellung des objektiven Zustandes eines Gegenstandes. Als Privatgutachter kann Peter Jäger sowohl erbrachte als auch noch zu erbringende handwerkliche Leistungen begutachten oder mich fachlich zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten oder Zeit- und Restwertermittlungen äußern.